Wir analysieren für Sie als akkreditiertes Labor nach der Klärschlammverordnung, ob eine Belastung durch Schwermetalle sowie eine Überdüngung durch Nährstoffe vorliegt. Wer demnach eine Abwasserbehandlungsanlage betreibt und Klärschlamm zum Aufbringen auf landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Böden abgibt oder abgeben will (AbfKlärV §1). Das Aufbringen von Klärschlamm ist nur auf geeigneten Ackerflächen zulässig und nur dann, wenn die Gehalte an Schadstoffen nicht überschritten werden.
Unsere Leistungen im Überblick
Die vollständige Liste von Parametern mit den zugehörigen DIN Normen, nach denen diese getestet werden sowie das Probenahmeprotokoll finden Sie unter Downloads.